Grundsätzlich ist die Versicherung des eigenen Motorrads ähnlich aufgebaut wie die eines Pkws, über die Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung. Allerdings gibt es auch einige Besonderheiten und Unterschiede zu beachten, die anders als bei regulären Kfz-Versicherungen gehandhabt werden.
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Gemeinsamkeiten von Auto- und Motorrad-Versicherung
Auch beim Motorrad ist eine Haftpflichtversicherung durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie haftet für im Straßenverkehr schuldhaft verursachte Schäden an den Fahrzeugen anderer Verkehrsteilnehmer. Die freiwillige Teilkasko-Versicherung deckt Schäden durch Diebstahl, Brand, Explosionen, Wild, Glasbruch, Sturm, Überschwemmung und Blitzschlag. Wird für das Motorrad eine Vollkasko-Versicherung gewählt, ist das Motorrad auch gegen Schäden, die aus eigenem Verschulden im Straßenverkehr resultieren, abgesichert. Außerdem werden Vandalismusschäden von der Versicherung beglichen. Fast alle Versicherungen bieten eine Haftpflichtversicherung und zumindest eine Teilkasko-Versicherung für Motorradfahrer an, einige Unternehmen auch eine Vollkasko-Versicherung. Die einfachste Methode ist auch hier, bei Vergleichsrechnern online Versicherung und Angebot abzufragen und zu vergleichen.
Besonderheiten beim Versichern eines Motorrads
Beim Versichern eines Motorrads ist nicht alles identisch mit dem Versichern eines Pkws. Ein wesentlicher Unterschied ist die Vollkasko-Versicherung. Viele Motorradfahrer schließen für ihr Motorrad keine Vollkaskoversicherung ab, da zahlreiche Versicherungsunternehmen in der Annahme eines sehr hohen Unfallrisikos die Preise für eine Vollkasko-Versicherung des Motorrads dermaßen hoch angesetzt haben, dass sie oft unwirtschaftlich bis unbezahlbar für den Fahrer ist. Außerdem werden die Kosten für eine Motorradversicherung nicht anhand der Typklasse, sondern anhand des Hubraumes festgelegt. Das bedeutet, dass die Versicherungsbeiträge umso teurer sind, je mehr Kraft die eigene Maschine besitzt. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass ein Motorradfahrer, der sich zwischen den Spuren zwischen Autos bewegt, einen Teil seines Versicherungsschutzes einbüßt. Kommt es zu einem Unfall, wird dem Motorradfahrer auch ohne Mitverschulden eine Teilschuld zuerkannt, sodass ein Teil des entstandenen Schadens über die eigene Versicherung reguliert wird. Problematisch für Motorradfahrer ist zudem die Winterreifenpflicht, da nicht für jedes Motorrad passende Winterreifen erhältlich sind. Entsprechend kann nicht jeder Motorradfahrer sein Vehikel im Winter nutzen. Für diesen Fall bieten sich Saisonkennzeichen an, um einen Mehraufwand für An- und Abmeldung des Motorrads zu vermeiden.