Bei der Wahl der Motorradkennzeichen haben die Kradfahrer mittlerweile zahlreiche Optionen, denn seit dem 01.04.2011 dürfen sie auch die kleineren Kennzeichen an ihren Maschinen anbringen. Erlaubt sind Breiten von 18, 20 und 22 cm. Die zulässige Höhe beläuft sich jedoch nach wie vor auf 20 cm. Die Mindestgröße der neuen Kennzeichen beträgt also 18 x 20 cm. Mit den kleineren Kennzeichen haben sich zudem auch die Möglichkeiten für ein Wunschkennzeichen verbessert. Und aufgrund der geringeren Schriftgröße sind jetzt auch längere Kombinationen aus Zahlen und Buchstaben möglich. Ein weiterer Grund also, warum in der Zwischenzeit bereits zahlreiche Motorradfahrer auf die kleineren Kennzeichen gewechselt haben.
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Kennzeichen einfach online umtauschen
Wer sein Motorrad bei der Zulassungsstelle anmeldet, der erhält in der Regel direkt auch das kleinere Kennzeichen. Zudem ist auch ein Umtausch der Kennzeichen jederzeit über die Zulassungsstelle möglich.
Allerdings können sich Motorradfahrer die diesbezüglichen Wartezeiten durchaus sparen und den Umtausch einfach online durch Kroschke erledigen lassen. Neben dem Umtausch werden hier alle Formalitäten erledigt, sodass Motorradfahrer sich um nichts Weiteres kümmern müssen. Der Umtausch selbst kann telefonisch oder per E-Mail beim Servicecenter beauftragt werden. Wichtig dabei ist jedoch, dass Motorradfahrer alle benötigten Unterlagen bereithalten. Erforderlich sind neben den alten Kennzeichen der Fahrzeugschein sowie bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind, ein gültiger HU-Bericht. Darüber hinaus wird für den Umtausch noch eine entsprechende Vollmacht benötigt.
Die richtige Größe finden
Ermöglicht werden die kleineren Kennzeichen durch eine Änderung der Fahrzeugzulassungsordnung (FZV). Hierfür kommt dann auch eine kleinere Schriftgröße zum Einsatz. Zulassung und TÜV-Plakette werden zwischen den Buchstaben aufgeklebt. Handelt es sich um ein Saisonkennzeichen, so wird in diesem Bereich auch die Geltungsdauer angebracht. Bei einem Kennzeichen mit den Maßen 18×20 cm können in der zweiten Reihe nach dem Zulassungsbezirk bis zu 4 Zeichen angebracht werden. Für Schilder mit 5 Zeichen wird ein Kennzeichen in der Größe 22×20 cm benötigt.
Weitere Regelungen für die neuen Kennzeichen
Was die Befestigung der Kennzeichen betrifft, gibt es natürlich ebenfalls genaue Regelungen. So darf beispielsweise die Neigung maximal 30 Grad betragen und die untere Kante muss sich mindestens 30 cm über dem Boden befinden. Gleichzeitig darf der Abstand der Oberkante zur Fahrbahn nicht mehr als 120 cm betragen. Das hintere Kennzeichen muss wie bisher auch beleuchtet sein. Eine Ausnahme hiervon gilt nur für Leichtkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.
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