Unfallflucht: Was gilt als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort?

Unfallflucht, in juristischer Fachsprache „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ genannt, wird vom Gesetzgeber streng bestraft. Dies geschieht nicht nur dann, wenn Menschen verletzt oder in Gefahr gebracht wurden, sondern selbst bei offensichtlichen Bagatell-Unfällen, etwa einem Kratzer beim Ein- oder Ausparken. Wer den Unfallort verlässt, der kann, abhängig von der Schwere des Unfalls, sogar den Führerschein verlieren und muss mit mehrjähriger Freiheitsstrafe rechnen. Auch die KFZ-Versicherung reagiert entsprechend. Werden Teilkasko-Versicherte geschädigt, tritt sie gar nicht erst in Leistung. Bei Vollkasko wird zwar zunächst entschädigt, doch es folgt eine kräftige Rückstufung des Schadensfreiheitsrabatts. Die Verkehrsopferhilfe greift bei Personenschäden ein, falls der Schuldige nicht aufgefunden werden kann. Findet man den Verursacher, muss dessen KFZ-Versicherung für den Schaden aufkommen. Doch erhebt sie in der Folge eine Regressforderung von bis zu 5000 Euro gegenüber dem schuldigen Versicherungsnehmer. 

Die Definition von Unfallflucht

Der Begriff des „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ betrifft alle an einem Unfall Beteiligten und beschränkt sich keinesfalls ausschließlich auf einen oder den mutmaßlichen Schuldigen. Die Schuld- oder Beteiligungsfrage ist in vielen Fällen gar nicht eindeutig ohne Hilfe eines Gutachters zu ermitteln. Doch jeder, der durch sein Verhalten theoretisch zum Unfall beigetragen haben könnte, begeht Unfallflucht, wenn er sich nicht an die vorgegeben Regeln hält.

Unfallbeteiligte, einerlei ob zu Fuß, mit Fahrrad, Motorrad oder KFZ unterwegs, sind in jedem Fall dazu verpflichtet, umgehend ihre Personalien, Angaben zum Fahrzeug und zum Unfallhergang aufnehmen zu lassen. Problematisch wird es jedoch dann, wenn der Geschädigte nicht vor Ort und daher nicht ansprechbar ist. In solchen Fällen muss eine angemessene Zeit gewartet werden. Im Allgemeinen genügen 30 Minuten, danach muss der Unfallbeteiligte sich jedoch umgehend bei der Polizei melden und dort die Umstände klären.

Mancher glaubt, wenn er nach Ablauf der halbstündigen Wartefrist eine Notiz mit den Personalien unter dem Scheibenwischer befestigt, seiner Pflicht zu genügen. Doch diese Lösung wird vor Gericht nicht anerkannt, vielmehr ebenfalls wie „unerlaubtes Entfernen“ gewertet und bestraft. Unter allen Umständen muss in diesem Falle die nächste Polizeidienststelle aufgesucht werden, um die Situation samt den Personalien zu melden. Als Unfallflucht bestraft wird auch, wer sich nach 30 Minuten oder aus gutem Grund auch eher vom Unfallort entfernt und sich nicht „unverzüglich“ danach bei der Polizei meldet. Innerhalb von 24 Stunden nach dem Geschehen können in der Regel noch mildernde Umstände vor Gericht geltend gemacht werden. Allerdings wird „unverzüglich“ in der Praxis dann doch mit einem realistischen „so schnell wie möglich“ übersetzt.

Bewertung und Folgen des „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“

Wer sich bei schweren Unfällen mit Personenschäden der Verantwortung entzieht, begeht nach allgemeiner Rechtsauffassung und menschlichem Empfinden ein Verbrechen. Für viele Verkehrsteilnehmer ist die extrem strenge Regelung selbst bei winzigen Sachschäden jedoch schwer zu verstehen. Selbst eine Schramme an einem Baum oder ein Kratzer an einem Zaun können zur Anzeige gebracht werden. Oft muss in diesen Fällen erst ein Besitzer oder Eigentümer als Geschädigter gefunden werden, was seine Zeit dauern kann. Tatsächlich werden nur Schäden unter 25 Euro nicht geahndet. Eigenmächtig zu entscheiden, dass im Grunde niemand geschädigt wurde, und sich dann vom Unfallort zu entfernen, kann böse Folgen nach sich ziehen.

Abhängig von der Schwere des Unfalls, beispielsweise bei Fahrerflucht mit Personenschaden oder gar Todesfolge, ist eine mehrjährige Freiheitsstrafe vorgesehen. Ab einem Sachschaden von über 1300 Euro kann bereits der Führerschein entzogen werden. Bei geringeren Sachschäden muss der Führerschein für drei Monate abgegeben werden. Punkte in Flensburg kommen ohnehin dazu. Selbst wenn einem Autofahrer nach einem verschuldeten Unfall eine Höherstufung der KFZ-Versicherung droht, ist ein Verbleiben am Unfallort und ein korrektes Verhalten die bessere Lösung: Die Versicherung regelt größere Schäden.

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