Zu jedem echten Biker gehört natürlich auch ein Messer. Damit lässt sich die Brotzeit perfekt servieren und auch als Multifunktionswerkzeug ist das Klappmesser bei allen Motorradfans beliebt. Verschiedene Öffnungsmechanismen und Klingengrößen unterliegen aber Vorschriften und nicht jedes Messer darf mitgeführt werden. Das Angebot ist riesig und in jedem Messer Shop liegen aufwendig verzierte Messer bereit, die auf neue Besitzer warten. Auch bei der Praxistauglichkeit kann nicht jedes Modell gleichermaßen punkten und der persönliche Geschmack spielt natürlich ebenfalls eine Rolle. Doch welche Messer dürfen ohne Genehmigung mitgeführt werden und wo zieht das Gesetz Grenzen, die besser nicht überschritten werden sollen?
Zwölf Zentimeter und einhändig feststellbare Klingen braucht der Biker
Grundsätzlich gilt die Aussage, dass alle Messer erlaubt sind, die nicht in die Kategorie der Waffen fallen. Als Waffe und damit verboten sind Messer, die eines der folgende Kriterien erfüllen:
• Feststehende Messer mit einer Klinge von mehr als 12 Zentimetern
• Messer, die unter die Hieb- und Stoßwaffen fallen
• Messer mit einer einhändig feststellbaren Klinge
• Springmesser, die sich automatisch verriegeln
Erlaubt sind Messer, die zwar mit einer Hand zu öffnen sind, aber nicht selbstständig verriegeln, sondern mechanisch festgestellt werden müssen. Damit sind die Klappmesser, die keine sogenannten Einhandmesser sind, für Biker gut geeignet. Sie lassen sich sicher und platzsparend transportieren und fallen nicht in die Kategorie der verbotenen Waffen. Im Handel werden viele verschiedene Modelle angeboten und wer Wert auf gute Qualität legt sollte genau vergleichen. Hochwertig: die EDEN Klappmesser – hier werden Klappmesser in vielen Varianten und Größen angeboten, die problemlos mitgeführt werden dürfen und nicht unter das Waffengesetz fallen.